Facebook & Co. – es wird Zeit für ein neues Recht

- Oktober 23, 2011

Einverstanden, es gibt begründete Zweifel, dass der Sonderweg hinsichtlich der Übermittlung der Nutzerdaten in die USA für Schleswig-Holstein von Facebook als Präzedenzfall anerkannt werden wird – so es überhaupt einen Sonderweg für Schleswig-Holstein geben wird. Wie ich gestern schrieb, auf den ersten Blick mutet das Ganze wie ein Scherz an. Die eigentlich selbstverständlichen Rechte von uns allen sollen im Wege einer technisch umzusetzenden Spezialregelung für Nutzer in Schleswig-Holstein beachtet werden, weil deren Datenschutzbeauftragter lange genug genervt hat. Außer vielleicht im Steuerrecht gibt es wohl in keinem Bereich unseres Lebens die Situation, dass Gesetze gelten, aber einfach nicht beachtet werden. Mehr noch, diejenigen, die auf ihrer Einhaltung bestehen, werden als gestrige Sonderlinge belächelt. Es wird höchste Zeit, diese Situation durch bessere Gesetze vom Kopf auf die Füße zu stellen.

Ein neues europäisches Recht?

Kürzlich hat die EU-Justiz-Kommissarin Viviane Reding eine Reform der EU-Datenschutzrichtlinie angekündigt. Mit der Novellierung der Datenschutzrichtlinie will sie dafür sorgen, dass alle Bürger ihre Datenschutzrechte in der Praxis auch durchsetzen können. Die grundlegenden Prinzipien der EU-Datenschutzrichtlinie sollen klarer ausgearbeitet und gestärkt werden, Verantwortlichkeiten klar benannt und Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden. Das „Riesenwerk“ solle schon bald als Entwurf vorliegen, den dann das Europäische Parlament beraten muss. Das kann dauern. Bis dahin bleibt uns nur der Versuch der Selbsthilfe, indem wir die vorhandenen Möglichkeiten nutzen und die Datenkraken unter Druck setzen.

User werden zu Experten

„Vielleicht ist Datenschutz im Moment noch kompliziert“, schreibt Franziska Bulban in der ZEIT Nr. 41 in einem Kommentar über die Facebook versus Europe Initiative. „Eine Sache für Experten. Aber mit Usern, die zu Experten in eigener Sache werden, lässt sich vielleicht die Zeit bis zu besseren Gesetzen überbrücken“.

 

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