Augen auf beim E-Mail Versand

- April 25, 2012

 

 

 

Zugegeben – mitunter zweifele ich bei der Vorbereitung von Mitarbeiterschulungen zum Datenschutz,  ob ich wirklich Vorsichtsmaßnahmen beim Versand von E-Mails thematisieren sollte. Vorsichtmaßnahmen etwa von der Qualität: „Drücken Sie nicht voreilig die <Senden> -Taste, vergewissern Sie sich, ob der Empfänger auch richtig eingetragen ist“.

Alle Mitarbeiter auf einmal gekündigt

Eine Meldung auf spiegel online ließ mich heute denken, ich kann auch solche vermeintlich simplen Grundlagen nicht oft genug betonen. Am vergangenen Freitag schickte das Londoner Unternehmens Aviva Investors, der Investmentzweig eines großen Versicherungskonzerns, zeitgleich an alle 1300 Beschäftigte per E-Mail ihre Kündigung. Entlassen werden sollte aber nur ein einziger Mitarbeiter. Wie genau das geschehen konnte, geht aus dem Artikel leider nicht hervor. Die Firma bemerkte die Panne eine knappe halbe Stunde später und versandte eine weitere E-Mail an die 1299 Mitarbeiter, die nicht entlassen werden sollten.

Niemand nimmt es ernst?

„Ich glaube nicht, dass irgendeiner unserer Mitarbeiter es für etwas anderes als einen Fehler gehalten hat. Das ist den Leuten ziemlich schnell klar geworden“, wurde der Firmensprecher Paul Lockwood zitiert. Keiner hat es ernst genommen? Nun ja, für einen Mitarbeiter war die Kündigung ernst. Außerdem war seit Januar bekannt, dass der sechstgrößte Versicherungskonzern plant, ein Achtel aller Stellen zu streichen.  Nach einem peinlichen Fehler ist das eine peinliche Entschuldigung.

Das flüchtige Medium

Einmal mehr ist damit klar geworden, wie flüchtig und unsicher das Medium E-Mail ist – auch wenn es uns nicht so erscheint. Wie im Übrigen das Fax auch. Der Bericht ließ mich auch an einen Vorfall denken, den mir meine Hausärztin vor einer Weile berichtete. In dem Faxgerät ihrer Praxis war ein umfangreiches  Gutachten über Michel Friedmann gelandet, das sich mit der Frage seiner Zurechnungsfähigkeit beschäftigte. Erstattet im Zusammenhang mit einem Strafprozess wegen Drogenmissbrauchs und eigentlich bestimmt für ein Berliner Gericht. Der Absender hatte statt 030 für die Berliner Vorwahl 040 für Hamburg gewählt. Für Entscheidungen von großer Tragweite ist es daher wohl doch besser, auf hergebrachte Formen der Kommunikation zurück zu greifen. Auch wenn uns das als ein hoffnungslos altmodischer Rat erscheint.

Der spiegel online Artikel:

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,829521,00.html

 

 

 

 

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