Die vernünftige Nutzung Sozialer Netzwerke (2)

- Mai 8, 2012

Fünftens – Erst nachdenken, dann posten

Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es daher ratsam vor einer Veröffentlichung nachzudenken. Will ich diese Information tatsächlich mit der ganzen Welt teilen? Will ich sie auf einige ausgewählte Freunde beschränken? Kann mein Kommentar missverstanden werden? Aus dem Kontext gerissen und gegen mich verwendet werden? Kann ich auch in fünf Jahren noch zu diesen Äußerungen stehen? Auch sollte man sich vergegenwärtigen, dass die (offline) Rechte anderer auch online gelten. Sätze, die im realen Leben eine Beleidigung darstellen, sind auch eine Beleidigung, wenn sie gepostet werden. Online Beleidigungen, Drohungen, Nötigungen und dergleichen sind in ihrer Wirkung noch wesentlich schlimmer, als wenn sie außerhalb des Netzes stattfinden, weil sie eine viel größere Reichweite als im realen Leben haben.

Sechstens –  Privat ist nicht immer privat

Private Äußerungen über den Arbeitgeber sind erst mal privat und vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Im Zusammenhang mit Veröffentlichungen über den Arbeitgeber ist privat nicht mehr privat, wenn „außerdienstliches Verhalten auf den betrieblichen Bereich durchschlägt“, indem zum Bespiel ehrverletzende Äußerungen, wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen oder grob unsachliche Angriffe den Betriebsfrieden stören können. Wann das eine oder das andere der Fall ist, wird von Arbeitsgericht zu Arbeitsgericht ganz unterschiedlich gewertet (es gibt bereits einige Entscheidungen zu diesem Thema). Wo die Grenze der freien Meinungsäußerung erreicht ist, sollte man also besser nicht ausprobieren.

Siebtens – Seien Sie wählerisch

Seien Sie wählerisch mit ihren Freunden, im richtigen Leben sind Sie das auch. Nur weil es nur einen Mausklick braucht um „Freundschaften“ zu schließen, sollten Sie in der virtuellen Welt keine anderen Maßstäbe anlegen als im wirklichen Leben. Beantworten Sie also keine Kontaktanfragen von Leuten, die sie nicht kennen. Jedem „Freund“ öffnen Sie den Zugriff auf ihre persönlichen Informationen – und damit auch die Möglichkeit, diese zu missbrauchen.

Achtens – Datenschutzeinstellungen lesen und nutzen!

Datenschutzerklärungen auf Webseiten sind keine sehr erbauliche Lektüre. Die Anbieter von Sozialen Netzwerken haben seitenlange Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen, die in der Regel mehr verschleiern als offen legen. Die Voreinstellungen zum Datenschutz, die vom Anbieter gewählt sind, sind meistens alles andere als datenschutzfreundlich. Daher sollten Sie sich die Mühe machen, die Bedingungen zu lesen und die Möglichkeiten zu nutzen, denn es gibt ein paar Möglichkeiten, die Sichtbarkeit der eigenen Profilinformationen zu steuern.

Auffindbarkeit über Suchmaschinen

Wer nicht möchte, dass sein Profil gefunden wird, wenn man den eigenen Namen in eine Suchmaschine eingibt, kann das durch eine entsprechende Einstellung verhindern. Auf diese Weise ist beispielsweise potentiellen Arbeitgebern der Blick auf Familienfotos verwehrt.

Freunde klassifizieren

Netzwerk-Freunde können verschiedenen Gruppen zugeordnet werden („Kreise“ bei Google+). Familienmitglieder können eine Gruppe sein, Arbeitskollegen eine andere, die Gewerkschaftsgenossen eine dritte. Bei jeder Veröffentlichung einer Information kann dann festgelegt werden, welche Gruppe diese zu sehen bekommt, alle oder nur eine oder mehrere ausgewählte.

Veranstaltungen

Ein überlegter Umgang mit Freunde-Gruppen schützt auch vor Peinlichkeiten im Zusammenhang mit der Einladung zu Veranstaltungen über ein Soziales Netzwerk. Der Berichterstattung in den Medien zufolge sind diese eine Spezialität von Jugendlichen und Politikern: Eine „öffentliche“ Einladung bei Facebook ist eine Einladung nicht etwa an die „Öffentlichkeit“ der Freunde, sondern an die ganze Welt. Wenn über Facebook zu einer Parteiveranstaltung öffentlich eingeladen wird, ist jeder eingeladen, der diese liest. Das können dann auch mal 30.000 sein, obgleich der gemietete Saal höchstens 300 Menschen fasst.

– Fortsetzung folgt –

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