„Weniger Tatort, mehr kleine Taten“

- Februar 5, 2015

Diskussion mit Malte Spitz und Prof. Dr. Johannes Caspar

Dr. Bettina Kähler moderierte den informativen Abend zum Thema:

„Was macht ihr mit meinen Daten?“

Malte Spitz stellte diese Frage viele Jahre lang diversen öffentlichen Stellen und Unternehmen. Was vor 15 Jahren als exzentrisches Hobby begann, wurde irgendwann zu einem Auftrag von öffentlichem Interesse – so dass im letzten Herbst ein ganzes Buch mit den teils erhellenden, teils erschreckenden Ergebnissen erschien.

„Das größte Aha-Erlebnis hatte ich ihn Bezug auf meine Gesundheitsdaten. Jede einzelne, eigentlich vertrauliche Diagnose ist abgespeichert und liegt somit meiner Krankenkasse vor“, berichtete Malte Spitz. Genau so hatte ihn die Detailliertheit seiner Fluggastdaten überrascht.

Den größten Widerstand bei seiner Anfrage leistete die Telekom, so dass Malte Spitz erst durch einen Gerichtsbeschluss an die ihm zustehende Auskunft gelangte. Nicht nur hatte der Dienstleister Aufenthaltsdaten über mehrere Monate gespeichert, so dass sich ein (Straßenzug-)genaues Bewegungsprofil ergab. Auch die Inhalte der Gespräche und Kontaktdaten ermöglichen es den Datenauslesern, ein scharfes Bild vom Telefonierenden und seinen Gesprächspartnern zu erlangen.

Aber nicht jeder müsse gleich vor Gericht ziehen, um den Widerstand bei der Offenlegung der eigenen Daten zu durchbrechen, so der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Caspar. Schließlich sei sein Büro eigens dafür installiert worden, die Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Prof. Dr. Caspar rief explizit dazu auf, den kostenlosen Service der Landes- oder Bundesbeauftragten für Datenschutz zu nutzen.

„Was können wir tun, um die Kontrolle über unsere persönlichen Daten zumindest zum Teil zurückzuerlangen?“

fragte unsere Geschäftsführerin die beiden Herren aus der Politik. Malte Spitz: „Jeder von uns sollte bloß fünfmal im Jahr eine öffentliche Stelle oder ein Unternehmen nach seinen persönlichen Daten fragen. Statt einen schlechten Tatort zu schauen, könnten wir doch Sonntagabends einfach mal eine E-Mail rausschicken.“
Prof. Dr. Caspar ergänzte: „Nach § 34 BDSG haben wir alle das Recht auf diese Auskunft.“ Es käme nicht einmal darauf an, dass die Frage gleich im ersten Schritt zufriedenstellend beantwortet werde.

Mit dem vermehrten Aufkommen solcher Fragen würde man bei den datenverarbeitenden Stellen allein schon dafür sorgen, dass sie ihre Verwaltung effizienter gestalten. Wer mehr Transparenz fordert, bringt die Datensammler auch dazu, sich selbst zu hinterfragen. Am Ende würden im besten Fall dann nur noch die wirklich notwendigen Daten gespeichert.

 

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